Psychosozialer Bereich

1. Allgemeine Hinweise

Nicht erst seit der Corona-Pandemie lässt sich bei Kindern und Jugendlichen eine stetige Zunahme an psychischen Erkrankungen beobachten. Laut World Health Organization (WHO) leben in der Europäischen Region etwa 1 von 7 Kindern und Jugendlichen mit einer Erkrankung aus dem psychatrisch-psychosomatischen Formenkreis. In der Klinik Schönsicht tragen wir dieser Entwicklung Rechnung.
Wir behandeln Kinder in Begleitung eines Elternteils aber auch bei entsprechender Reife im Einzelkindbereich, Die Klinik versteht sich als psychotherapeutisch qualifizierte Reha-Klinik. Sie bietet verhaltenstherapeutische und systemische Behandlung in Form von Einzel-, Familiengesprächen, ggfs. Kleingruppen an. In der Ergotherapie und Mototherapie können die Kinder / Jugendliche unter Einsatz verschiedener Räumlichkeiten, Mittel, Materialien und Methoden vorhandene Fertigkeiten stärken und die Lebensbereiche verbessern, in denen sie Schwierigkeiten haben.
Aufgrund der Zunahme psychosomatischer Beschwerden bei Kindern und Jugendlichen haben wir uns auf die psychologische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit emotionalen und Verhaltensproblemen spezialisiert. Eine begleitende psychologische Behandlung sollte über den ärztlichen Rehaantrag beantragt werden, um eine psychologische Begleitung während der Rehabilitation sicherstellen zu können.

2. Gründe für eine stationäre Psychotherapie

Folgende Punkte können Ihnen helfen, die Entscheidung zu treffen, ob für Sie und / oder Ihr Kind eine stationäre Psychotherapie in Frage kommt:
Wenn längere ambulante Behandlungsversuche nicht ausreichen, oder nicht greifen, obwohl keine Durchführungsmängel erkennbar sind; Wenn ein Kind so sehr in die Problematik (z. Bsp. durch schulisches Mobbing) verstrickt ist, dass ein Milieuwechsel erforderlich ist, damit überhaupt eine Entspannung stattfinden kann.; Wenn Eltern das Gefühl haben, dass sie mit ihren Bemühungen ihr Kind nicht mehr beeinflussen und lenken können; Wenn bei Patient ein Leidensdruck besteht, z.B. weil er nicht in der Lage ist, Freunde zu finden und sich deshalb immer mehr zurückzieht; Wenn Probleme bei der Alltagsbewältigung (z. B. Schulbesuch) bestehen; Wenn Kinder alltägliche Dinge (z.B. mit 12 Jahre alleine schlafen), die andere in ihrem Alter aber längst können, nicht bewältigen; Wenn einschneidende Lebensereignisse (Trauer, Trennung etc.) einen Anpassungsprozess erforderlich machen, wenn Eltern das Gefühl haben, dass ein normales Verhalten (z.B. Angst) bei ihrem Kind gegenüber anderen zu oft und zu intensiv auftritt; Wenn im Lebensumfeld des Kindes und Jugendlichen keine ambulante Psychotherapiemöglichkeit in zumutbarer Entfernung verfügbar ist.

3. Behandlungskonzept

Sowohl die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie als auch der systemischen Therapie ist wissenschaftlich gut belegt und sie verfügen über ein weitreichendes Spektrum von wirksamen Behandlungsmöglichkeiten. Das Bestreben ist es, lösungsfokussiert und ressourcenorientiert zu arbeiten.
Den Schwerpunkt der Behandlung legen wir darauf, dem Patienten direkt bei der Bewältigung eines aktuellen Problems zu helfen. Damit es zu einer Stabilisierung des Patienten kommen kann, sorgen wir dafür, dass die vereinbarten Behandlungsziele vom gesamten Team (Psychologen, pädagogische Therapeuten, Pädagogen, Sporttherapeuten, Ärzten) mitgetragen werden.
Wir legen größten Wert darauf, mit Hilfe der Pädagogen, die in der Gruppe tätig sind, den Patienten zusätzlich während seiner Alltagsbewältigung so zu unterstützen, dass er besser in der Lage ist, sein in der Therapie erlerntes Verhalten in die alltäglichen Lebenssituation zu übertragen.

4. Behandlungserfolg und Nachsorge

Die Behandlung ist darauf ausgerichtet, unter Einbezug des sozialen Systems des Patienten Schutzfaktoren aufzubauen und Risikofaktoren zu minimieren. Parallel dazu aktivieren wir für den Patienten und auch für seine Eltern Hilfsangebote direkt am Heimatort.

5. Aufenthaltsdauer

Die Entscheidung bezüglich der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer soll bei nicht weniger als 4 Wochen liegen und wird i.d.R. von der Rentenversicherung festgelegt. (ausschließlich am individuellen Fall mit den Eltern, dem Chefarzt bzw. behandelndem Arzt und der psychologischen Abteilung abgesprochen.)
rlich ist, damit überhaupt eine Entspannung stattfinden kann.; Wenn Eltern das Gefühl haben, dass sie mit ihren Bemühungen ihr Kind nicht mehr beeinflussen und lenken können; Wenn bei Patient ein Leidensdruck besteht, z.B. weil er nicht in der Lage ist, Freunde zu finden und sich deshalb immer mehr zurückzieht; Wenn Probleme bei der Alltagsbewältigung (z. B. Schulbesuch) bestehen; Wenn Kinder alltägliche Dinge (z.B. mit 12 Jahre alleine schlafen), die andere in ihrem Alter aber längst können, nicht bewältigen; Wenn einschneidende Lebensereignisse (Trauer, Trennung etc.) einen Anpassungsprozess erforderlich machen, wenn Eltern das Gefühl haben, dass ein normales Verhalten (z.B. Angst) bei ihrem Kind gegenüber anderen zu oft und zu intensiv auftritt; Wenn im Lebensumfeld des Kindes und Jugendlichen keine ambulante Psychotherapiemöglichkeit in zumutbarer Entfernung verfügbar ist.

Krankheitsbilder

Unsere Spezialisierung liegt auf der Behandlung folgender Krankheitsbilder:

  • Kindertypische Angststörungen, z.B. Störung mit Trennungsangst, Störung mit Kontaktvermeidung, Störung mit Überängstlichkeit; Angststörungen die für Kinder und Jugendliche gültig sind: z.B. Panikstörungen, phobische Störungen und generalisierte Angststörungen
  • Depressive Erkrankungen: außer, wenn die Kriterien der Major Depression oder der zyklothymen Störung erfüllt sind. Ausreichende Stabilität und Gruppenfähigkeit muss gegeben sein. Bei einer schweren suizidalen Krise ist die Aufnahme in einem akut-psychiatrischen Krankenhaus erforderlich.
  • Verhaltensstörungen wie ADHS und ADS sowie
    Emotionale Störungen und auch Störungen des Sozialverhaltens soweit Gruppenfähigkeit besteh
  • Psychische Bewältigungsproblematiken aufgrund chronischer Krankheiten: z.B. Asthma und Neurodermitis, vor allem dann, wenn sich der Patient (z.B. während der Pubertät) nicht an das vorgegebene ärztliche Behandlungsregime hält, so dass schwere körperliche Schäden zu befürchten sind.
  • Psychische Störungen aufgrund körperlicher Symptomatik/Krankheiten mit Organveränderungen: Asthma bronchiale, Colitis ulcerosa, Neurodermitis, Ulcus, somatoforme Störungen, Bauchschmerzen, Essstörungen, Adipositas, Essstörungen des Kindesalters (Ausschluss: Anorexia nervosa und Bulimia nervosa mit schwerem Verlauf und Chronifizierung; im Einzelfall nur anorektische bzw. bulimische Patienten mit ausreichender Stabilität), Enuresis und Enkopresis.
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