Aufnahmeverfahren
Eine Aufnahme ist möglich für Patienten im Alter von 4 bis 18 Jahren.
Bei Kindern im Vorschulalter wird die stationäre Behandlung als Kind/Mutter/Vater-Heilverfahren beantragt.
Der Arzt am Heimatort beantragt beim zuständigen Leistungsträger die Kostenübernahme für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme. Der Reha-Antrag sollte eine medizinische Begründung der Reha-Maßnahme enthalten und Aussagen über Rehabilitationsfähigkeit und Reha-Prognose des Patienten (Musterantrag).
Für Kinder mit psychischen oder psychosomatischen Problemen gibt es in unserer Einrichtung die Möglichkeit einer intensivierten psychologischen Mitbehandlung in Form von 1-3 wöchentlich stattfindenden psychologischen Einzelsitzungen.
Da hierfür ein gesonderter Kostensatz verrechnet wird, ist es zwingend notwendig, dass Sie ihren zuweisenden Kinderarzt vor Antragsstellung genau über die psychischen Probleme ihres Kindes unterrichten und ihn bitten, diese sowie die Notwendigkeit einer intensivierten psychologischen Mitbehandlung im Reha-Antrag möglichst genau anzuführen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass bei Ihrem Kind von vornherein seitens des Kostenträgers die richtige Behandlungsform für ihr Kind bewilligt wird und eine psychologische Mitbetreuung von Beginn der Therapie an realisiert werden kann.
Insbesondere sollten Sie Ihren Kinderarzt darüber informieren, wenn es im Vorfeld der Therapie bei Ihrem Kind bereits zu Suizidalität oder selbstverletzendem Verhalten kam, Ihr Kind Traumata oder familiäre Krisen miterleben musste oder es besondere Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen (starke Aggressivität, ausgeprägte soziale Ängste) zeigt. Leistungsträger können sein:
- gesetzliche oder private Krankenkassen
- Rentenversicherungsträger
- Beihilftestellen
- Sozialämter
- Jugendämter