Antrag zur Rehabilitation
1. Schritt: Ärztliche Empfehlung
-
Reha-Empfehlung vom Kinder- und Jugendarzt, Kinder- und Jugendpsychiater oder Hausarzt
2. Schritt: Antrag an den Kostenträger
- Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind als
Kostenträger gleichrangig für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und
Jugendlichen zuständig.
- Neben dem eigentlichen Formular zur Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation sind ein
ärztlicher Bericht (inkl. medizinischer Befunde) dem Antrag beizulegen und per Post an den Kostenträger
zu senden (s. auch
Adressliste
der DRV). Alle notwendigen Anträge für die Einreichung bei der
DRV finden Sie in
nachfolgend. Informationen zur
Antragsstellung über die GKV
finden Sie hier.
3. Schritt: Klinik-Anmeldung nach Antragsbewilligung